American Football – Potsdam Royals e. V.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
a) Aufklärung und lnformationsvermittlung der Mitglieder und Öffentlichkeit über American Football.
b) Durchführung/Beteiligung von Projekten im Bereich des American Footballs, Kinder- und Jugendsports, der Fettsucht, der Magersucht, der Gesundheitsvorsorge und der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Sportveranstaltungen, Lehrgänge und Veranstaltungen zur Schulung von Regelkenntnissen, Darstellung des American Football und des Cheerleading in der Öffentlichkeit und Kontaktgespräche.
c) Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften, Verbänden, Organisationen sowie öffentlich-rechtlichen Trägern auf dem Gebiet des Sports, der Ernährung und Gesundheit sowie soziale Einrichtungen.
d) Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft.
e) Ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet des American Footballs, Kinder- und Jugendsports, der Fettsucht, der Magersucht, der Gesundheitsvorsorge und der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
f) Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
g) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” (§§ 52 ff) der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung und zwar durch Ausübung des Sports. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke von Körperschaften des in § 2 Ziffer 4 genannten steuerbegünstigten Zwecks den American Football in Potsdam verwendet.
h) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
i) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
j) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
k) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er respektiert jede Religion und Weltanschauung, im Sinne von Art. 3 GG.
l) Die Ausübung von Ehrenämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich.
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt per E-Mail 4 Wochen vorher durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, dem Verein eine geänderte E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
Spätere eingehende Anträge, auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge, werden nur dann auf die Tagesordnung gesetzt, wenn die Mehrheit der Mitgliederversammlung dem zustimmt.
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand verlangt wird.
Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied sowie dem Protokollführer unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die gemeinnützige Körperschaft „American Football und Cheerleading Verband Berlin/Brandenburg e.V.“, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschließt.
Es wird bescheinigt, dass der vorstehende Wortlaut mit dem Beschluss über die Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung vom 28.02.2022 und mit allen unverändert gebliebenen Bestimmungen übereinstimmt.
Unser Verein Potsdam Royals wurde am 19. Mai 2009 gegründet und nach den Aufstiegen 2012, 2013, 2014 und 2017 sind wir seit der Saison 2018 in der 1. Bundesliga angekommen. Doch unser Weg ist noch lange nicht zu Ende. Wir wollen dem American Football in dieser so sportbegeisterten Stadt nun auch im Oberhaus den Stellenwert geben, den Potsdam und die Region verdient hat und zusammen mit unseren Fans weiterhin fantastische Football-Feste feiern.